Unsere Praxis

Willkommen in unserer Privatpraxis für Herzmedizin

In der modernen Herzmedizin erreicht man eine höchste professionelle Qualität durch eine enge Zusammenarbeit von unterschiedlichen Fachrichtungen. Für die Herzerkrankungen bedeutet dies eine Kooperation zwischen u.a. einem Kardiologen und einem Herzchirurgen. Diese Partnerschaft ermöglicht die allumfängliche Betreuung der Patienten von der Prävention über die Diagnose bis hin zur Therapie von Herzerkrankungen.

Unsere langjährige Erfahrung kombiniert mit modernen Untersuchungstechniken ermöglichen, unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse und Ziele, eine persönliche Beratung und Behandlung, sowohl für den gesunden als auch für den herzkranken Patienten.

Dr. Ph. Veeckman

Unsere Sprechzeiten

Wir sind telefonisch für Sie zu den nachfolgend aufgeführten Sprechzeiten da:

Mo: 8:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
(Praxis oder Mobil)
Di: 8:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
(Mobil)
Mi: 8:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
(Mobil)
Do: 8:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
(Praxis oder Mobil)
Fr: 8:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
(Praxis oder Mobil)

Bitte beachten Sie, dass Termine in der Praxis nur nach Vereinbarung vergeben werden. Gerne können Sie auch Termine über die Online-Terminanfrage vereinbaren oder über eine schnelle Kontaktaufnahme Fragen via Videosprechstunde beantworten lassen. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, Termine für einen Hausbesuch vereinbaren zu lassen.

Bei lebensbedrohlichen medizinischen Notfällen rufen Sie bitte immer den Rettungsdienst unter der 112!

Wir sind für Sie und Ihre Gesundheit da

Treten Sie in Kontakt mit uns!

Einen Termin erhalten Sie gerne direkt und unkompliziert über unsere Telefonnummer. Unser Team ist gerne für Sie da.

Informationen zur Kostenübernahme

Es erfolgt eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Für Privatpatienten sind die Kostensätze in der GOÄ gesetzlich festgelegt und werden in der Rechnung transparent und nachvollziehbar aufgeführt. Die Steigerungsätze werden, falls erforderlich, begründet. Privatversicherte Patienten bekommen ihre Ausgaben vor ihrer Versicherung problemlos erstattet. Sollten bestimmte diagnostische Methoden oder Behandlungsverfahren nicht ersetzt werden , erfolgt vom behandelnden Arzt eine entsprechende Aufklärung über die zu erwartenden Kosten. Es erfolgt eine separate Vertragsvereinbarung.

Für Selbstzahler erfolgt eine transparente und nachvollziehbare Rechnung, mit der Bitte um direkte Überweisung auf die auf der Rechnung angeführten Kontonummer.

Für gesetzlich versicherte Patienten erfolgt im Normalfall bei einer notfallmäßigen Behandlung die Rückerstattung durch die Krankenkasse. Bei chronischen Erkrankungen ist eine Abklärung mit der Krankenkasse, ob eine Übernahme der Kosten gewährleistet ist, im Vorfeld abzuklären.